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Kurzzeitpflege
Tages- / Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Zwar könnte man unter dem begriff “Kurzzeitpflege” auch eine Verhinderungspflege (zu Hause) verstehen, allerdings ist der Begriff fest für eine rein stationäre Kurzzeitpflege vergeben. Dieses wird von der Pflegeversicherung mit einem Budget von 1.774 € für maximal 8 Wochen pro Jahr bezuschusst.
Auf einen Blick:
- stationäre Kurzzeitpflege (z. B. nach Klinikaufenthalt)
- 1.774 € für maximal 8 Wochen pro Jahr
- nicht genutztes Verhinderungspflege-Budget anrechenbar
Tages-/Nachtpflege
Bei der Tages- bzw. Nachtpflege werden Pflegebedürftige zum einen im häuslichen Umfeld versorgt und zum anderen Tagsüber oder Nachts in einer stationären Einrichtung betreut. Ob ein solcher Kompromiss infrage kommt, hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. Auch die Bereitschaft der Angehörigen spielt eine Rolle. Das zusätzliche Budget zum Pflegegeld oder ambulanter Sachleistung richtet sich nach Höhe des Pflegegrades.
Auf einen Blick:
- zwischen 689 € und 1.995 € pro Monat zusätzlich zum Pflegegeld)
- Entlastung Angehöriger
- sozialer Aspekt bei Tagespflege