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Pflege durch Angehörige
Ambulante Pflege
24-Stunden-Pflege zu Hause
Pflege durch Angehörige
Bei der Pflege durch Angehörige treten beispielsweise Tochter oder Sohn als Pflegeperson in Erscheinung. Die private Form der Pflege wird nicht durch Sachleistungen der Pflegekasse subventioniert. Stattdessen zahlt die Versicherung monatlich eine Pflegegeld aus. Ergänzt werden kann die Pflege durch Angehörige mit einer gelegentlichen Verhinderungspflege (siehe unten) oder der Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Dabei würde das Pflegegeld dann um den Anteil gekürzt, um den Sachleistungen zur Finanzierung des Pflegedienstes beansprucht würden (Kombinationsleistung).
Auf einen Blick:
- Finanzierung über das Pflegegeld
- Mit Sachleistungen kombinierbar
- Entlastung durch Verhinderungspflege
- geeignet bei überschaubarem Pflegebedarf
- Barrierefreie Wohnung sinnvoll
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Ambulante Pflege
Die “ambulante Pflege” ist eine der häufigsten Pflegearten. Statt in einer stationären Einrichtung wie einem Alten- bzw. Pflegeheim, erhalten Betroffene in regelmäßigen Abständen Unterstützung durch einen professionellen, ambulanten Pflegedienst. Wird das gesamte Budget der ambulanten Sachleistungen aufgebraucht, steht Betroffenen kein Pflegegeld mehr zu. Anders verhält es sich, wenn - wie bereits erwähnt - nur ein Teil des Budgets genutzt wird.
Auf einen Blick:
- geeignet bei überschaubarem Pflegebedarf
- Ergänzung zur Pflege durch Angehörige
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
- Kombination mit Pflegegeld möglich
- Abbau von Barrieren in Wohnung sinnvoll
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24-Stunden-Pflege zu Hause
Die häusliche 24-Stunden-Pflege ist zwar eine Form der ambulanten Pflege, richtet sich jedoch klar an Personen mit einem hohen Pflegebedarf bzw. an solche, die nicht durch ihre Angehörigen betreut werden.
Auch hier greifen die ambulanten Sachleistungen der Pflegekasse. Wichtig: Die Pflegekasse kann nur mit zertifizierten Pflegediensten abrechnen, private (selbstständige) Pflegekräfte (aus Osteuropa) müssen aus der privaten Tasche bezahlt werden. Hier kann höchsten das Pflegegeld als Mittel zur Teilfinanzierung beitragen.
Auf einen Blick:
- für Personen mit hohem Pflegebedarf / Pflegegrad
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Alternative zum Pflegeheim
- sehr kostenintensiv
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