Inhalt
Erstantrag
Die Pflegegrade
Ablauf / Antrag
Pflegegrad berechnen
Pflegegrad abgelehnt
Verschlimmerungsantrag
Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und folgt für gewöhnlich der Krankenversicherung - sowohl den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind immer identisch. Lediglich im Rahmen einer Pflegezusatzversicherung können Betroffene mit weiterführenden Leistungen rechnen.
Voraussetzung: Wann zahlt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung greift immer dann, wenn ein Pflegebedarf ermittelt und entsprechend ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) zugeteilt wurde. Um dieses Verfahren in die Wege zu leiten, müssen Versicherte einen Antrag auf Zuteilung eines Pflegegrads stellen. Die Pflegeversicherung wird daraufhin ein Gutachten terminieren, in dem der Pflegebedarf durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. die MEDICPROOF GmbH (bei privat Versicherten) ermittelt wird. Je nach Schwere der körperlichen und geistigen Einschränkungen wird einer von fünf Pflegegrad zugewiesen. Bei Ablehnung haben Betroffen das Recht, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Folgende Leistungen der Pflegeversicherung sind vorgesehen bzw. in diesen Bereichen werden Betroffene finanziell durch die Pflegekasse unterstützt.
Die tatsächliche Höhe der Leistungen bemisst sich auf Basis des Pflegegrads. Die größte Unterstützung wird Betroffenen in Pflegegrad 5 zuteil. In Pflegegrad 1 hingegen beschränken sich die Leistungen auf den Zuschuss zur Wohnraumanpassung, den Wohngruppenzuschuss, einen Hausnotruf, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Die Pflegegrade im Detail
- Pflegegrad 1 = Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2 = Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3 = Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4 = Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5 = Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Leistungen je Pflegegrad
Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld (pro Monat) | – | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistungen (monatlich) | – | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
Tages- und Nachtpflege (pro Monat) | – | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Kurzzeitpflege (pro Jahr) | – | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege (pro Jahr) | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Vollstationäre Pflege (pro Monat) | – | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Hausnotruf (pro Monat) | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung (einmalig) | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschuss (monatlich) | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pflicht zur Wahrnehmung von Beratungsangeboten
Alle Pflegegeld-EmpfängerInnen müssen sich gemäß § 37.3 SGB XI in regelmäßigen Abständen von geschulten Fachkräften beraten lassen. Die ExpertInnen statten den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einen Besuch ab und informieren rund um die Pflege und Betreuung zu Hause. Dazu gehört auch die Empfehlung baulicher Veränderungen, um die Eigenständigkeit zu erhöhen und die häusliche Pflege zu erleichtern. Wird der Beratungspflicht nicht nachgekommen, dürfen die Pflegekassen das Pflegegeld kürzen oder komplett streichen.
Leistungen immer rechtzeitig beantragen
Die meisten Leistungen werden erst auf einen Antrag hin gewährt. Genau wie einen Pflegegrad müssen Sie bzw. Ihr/e Angehörige/r beispielsweise das Pflegegeld beantragen.
Für gewöhnlich reichen formlose Anträge aus. Oft stellen die Pflegeversicherungen (z. B. AOK, Barmer, DAK, TK) auch spezielle Formulare auf ihren Webseiten bereit. Weitere Infos erhalten Sie auf unseren Unterseiten zur den jeweiligen Pflegekassen oder direkt bei der zuständigen Versicherung.
Alten-/Pflegeheimkosten nicht gedeckt
Für die Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten müssen Betroffene einen Eigenanteil leisten. Die stationäre Pflege wird daher schnell zur finanziellen Belastung für Versicherte und Angehörige. Wir empfehlen daher stets, alle Möglichkeiten einer häuslichen Pflege auszuschöpfen (beispielsweise durch eine Wohnraumanpassung oder den Umzug in eine barrierefreie Immobilie) - stets in Verbindung mit der Unterstützung ambulanter Pflegedienste oder ggfs. der Angehörigen. Auch eine private Pflegezusatzversicherung kann die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abfedern.