Verhinderungspflege

Voraussetzungen - Antrag - Höhe

Inhalt

Übersicht
Definition
Voraussetzungen / Antrag
Varianten
Ambulante Pflegedienste
Verwandte
Pflegeheim
Kostenübernahme
FAQ

Pflegekassenleistung ab PG 2

Die Verhinderungspflege ist ein Teil der Pflegekassenleistungen ab Pflegegrad 2 und soll pflegende Angehörige bei der häuslichen Pflege entlasten. Pro Jahr stellt die Pflegekasse Betroffenen ein Budget von maximal 1.612 Euro zur Verfügung, das bei Nichtbenutzung prozentual auf das Kurzzeitpflege-Budget angerechnet werden kann. Erfahren Sie mehr über die Höhe der Leistungen je Pflegegrad und stellen Sie noch heute einen Antrag.

Definition: Was ist Verhinderungspflege?

Die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person kann für die Pflegeperson kräftezehrend sein und damit schnell zu deren völliger Erschöpfung führen. Um hier Entlastung zu ermöglichen, bieten die Pflegekassen die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Mit einem Zuschuss von maximal 1.612 € pro Jahr bei mindestens anerkanntem Pflegegrad 2 können hier Freiräume zur Entlastung geschaffen und finanziert werden.

Verschiedene Modelle der auf insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr begrenzten Verhinderungspflege bieten die Möglichkeit der individuellen Bedarfsanpassung durch Aufteilung.

So besteht für die Pflegenden die Möglichkeit, sich stunden-, tage oder wochenweise vertreten zu lassen. Damit leistet die Verhinderungspflege einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung der Pflegeperson und stellt gleichzeitig sicher, dass die Pflegebedürftigen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Auf einen Blick:

  • 1.612 € Zuschuss / Jahr ab Pflegegrad 2
  • Kostenübernahme für höchstens sechs Wochen / Jahr
  • zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • verschiedene Zeitmodelle
  • nur bei häuslichen Pflegeformen relevant
  • Ersatzpflege in gewohnter Umgebung
  • auch stationäre Unterbringung möglich
  • Urlaubsvertretung für Pflegeperson
  • Pflege durch Einzelpflegekräfte, Pflegdienste, Einrichtungen oder Angehörige

Voraussetzungen & Antrag

Leistungen für Verhinderungspflege stehen grundsätzlich allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu und können auch rückwirkend in Anspruch genommen werden. Wie alle Anträge bei der Pflegekasse wird auch der Antrag auf Verhinderungspflege von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt. An dieser Stelle sei nochmal auf die Erleichterung durch Vorliegen einer Vorsorgevollmacht vom Pflegebedürftigen hingewiesen, die einer Vertrauensperson die Möglichkeit der Regelung solcher Angelegenheiten gibt. Für die Antragstellung bieten fast alle Pflegekassen (z. B. AOK, Barmer, DAK) ein Formular auf Ihren Internetseiten, alternativ kann es per Post dort angefordert werden.

Zur Antragstellung muss:

  1. mindestens der Pflegegrad 2 anerkannt vorliegen,
  2. die zu pflegende Person mindestens 6 Monate durch Angehörige oder Freunde betreut worden sein (Zeitpunkt meist gleichgesetzt mit der Genehmigung des Pflegegrades) und
  3. Ihnen das Pflegegeld für die zu betreuende Person gezahlt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Daten:

  • die Personalien (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) der pflegebedürftigen Person
  • die Versicherungsnummer des/der Versicherten

Beantworten Sie der Pflegekasse im Antrag des weiteren folgende Fragen:

  • Wie lange pflegen Sie die Person bereits ?
  • Wann benötigen Sie Ersatzpflege und warum (z. B. Urlaub)?
  • Wer übernimmt die Ersatzpflege ?
  • Wie soll die Ersatzpflege in Anspruch genommen werden ( stunden- oder tageweise )?
  • Welche Kosten werden im genannten Zeitraum entstehen?
  • Steht die Ersatzpflegeperson in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Pflegeperson?

Möglichkeiten: Wer leistet Verhinderungspflege?

Bei der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die stets auf den Bedarf der Pflegebedürftigen und pflegenden Personen abgestimmt werden sollten.

Ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte

Ist es ausreichend, den Pflegebedürftigen zu unterschiedlichen Tageszeiten zu Hause aufzusuchen, um bei Körperhygiene, Aus- und Ankleiden und der Medikamenteneinnahme zu unterstützen, kommen oft ambulante Pflegedienste zum Einsatz. Allerdings kann sich die ambulante Pflege auch auf eine Rund-um-die-Uhr Betreuung beziehen. Diese wird von speziellen 24-Stunden-Pflegediensten erbracht. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Verwandte oder verschwägerte Familienmitglieder

Wird die Verhinderungspflege durch Personen 2. Verwandtschaftsgrades, also Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister oder aber bis zum 2. Grad verschwägerte Personen erbracht, werden nachgewiesene Kosten bis zum 1,5 fachen des gewährten Pflegegeldes anerkannt und gezahlt. Darüber hinaus können Verdienstausfall oder Fahrtkosten geltend gemacht und die Leistung damit bis zum Maximalbetrag von 1.612  Euro / Jahr aufgestockt werden.

Verhinderungspflege in einem stationären Pflegeheim

Ist eine 24-Stunden-Betreuung notwendig, ein 24-Stunden-Pflegedienst jedoch zu teuer, so kann die Verhinderungspflege alternativ zur häuslichen Umgebung auch in einem Senioren-/Pflegeheim erfolgen. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wie bei den ambulanten Formen der Verhinderungspflege (Urlaubsvertretung). Eine weitere Alternative wäre die teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) in einer entsprechenden Einrichtung.

Leistungen der Pfegekasse: das Budget

Bei der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die stets auf den Bedarf der Pflegebedürftigen und pflegenden Personen abgestimmt werden sollten.

Pflegegrad Zuschuss / Jahr (Pflege durch Pflegedienste) Zuschuss / Jahr (Pflege durch Angehörige)
1 - -
2 1.612,00 € 474,00 €
3 1.612,00 € 818,00 €
4 1.612,00 € 1.092,00 €
5 1.612,00 € 1.352,00 €

Übrigens: Das Pflegegeld wird für die maximal sechs Wochen Verhinderungspflege je Kalenderjahr zur die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.

Tages-/Nachtpflege als Alternative / Ergänzung

Bei der teilstationären Tagespflege halten sich die Pflegebedürftigen für einige Stunden außerhalb der häuslichen Umgebung auf, werden beispielsweise morgens zuhause abgeholt in eine Tagespflege und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Hier werden den Pflegebedürftigen unterschiedliche Aktivitäten in Gemeinschaft, wie z. B. gemeinsames Singen , Gesellschaftsspiele, Bewegung und natürlich der Austausch mit anderen geboten. Diese Form der Betreuung bringt damit  Abwechslung in den Alltag für die auf Hilfe angewiesenen Personen, während die pflegende Person weiter berufstätig und ihren Tag leben kann. Ein Gewinn also für beide Seiten.

Pflegegrad Tagespflege-Budget / Monat
1 -
2 689 €
3 1.298 €
4 1.612 €
5 1.995 €

Die teilstationäre Nachtpflege bietet die Möglichkeit der nächtlichen Betreuung, speziell für Pflegebedürftige, die in der Nacht mehrmals aufstehen und/oder besonders viel Zuwendung brauchen. Das ist im häuslichen Umfeld häufig auf Dauer nicht zu leisten - damit gewinnt diese Form der teilstationären Betreuung für viele an Bedeutung. Im Bedarfsfall können die teilstationären Pflegeeinrichtungen Pflegebedürftige auch einige Tage sowohl über Tag als auch über Nacht aufnehmen.

FAQ - Antworten auf häufige Fragen