Pflegegrad 2

Kriterien, Antrag & Leistungen

Inhalt

Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 2

Übersicht PG 2

Der Pflegegrad 2 entspricht einer “erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Diese ist nachgewiesen, wenn im Neuen Begutachtungsassessment, kurz NBA, (MDK- bzw. MEDICPROOF-Gutachten) 27 - <47,5 Punkte erreicht werden.

In Pflegegrad 2 sind ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro monatlich oder alternativ Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro monatlich vorgesehen. Auch eine Kombination der Leistungen ist möglich (Kombinationsleistung) - z. B. dann, wenn man gelegentlich die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt. Das Budget für Verhinderungspflege liegt bei 1.612 Euro pro Jahr. Dies entspricht dem zusätzlichen Budget für Kurzzeitpflege. Ferner werden 770 Euro pro Monat für eine vollstationäre Pflege, 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen und 40 Euro pro Monat für einen Hausnotruf gezahlt. An sog. wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beteiligt sich die Pflegeversicherung einmalig mit 4.000 Euro pro Person (Gesamtleistung) / maximal 16.000 Euro pro Haushalt. Der Wohngruppenzuschuss beträgt wie in allen Pflegegraden 214 Euro pro Monat.

Das Pflegegeld wird für gewöhnlich auf das Konto des / der Pflegebedürftigen überwiesen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Eine Pflicht, das Pflegegeld an pflegende Angehörige oder Bekannte weiterzugeben, gibt es nicht. Die Pflegesachleistungen werden direkt zwischen der Pflegeversicherung und der jeweiligen Pflegeeinrichtung abgerechnet.

Eine Aussage darüber, bei welcher Krankheit (z. B. Demenz, Krebs, MS) Pflegegrad 2 zugeteilt wird, lässt sich nicht treffen. Vielmehr sind die individuellen Auswirkungen der Krankheit auf die Selbstständigkeit des Betroffenen entscheidend. Wird im Gutachten des MDK bzw. der MEDICPROOF GmbH eine Punktzahl von 27 - <47,5 Punkten erreicht, entspricht dies einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bewertet werden die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Selbstversorgung, die Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann zum Beispiel für eine Haushaltshilfe aufgewendet werden. Auch das Pflegegeld in Pflegegrad 2 (316 Euro monatlich) ist eine Finanzierungsoption.

Vor der Pflegereform war der Zeitaufwand für den täglichen Hilfebedarf entscheidend für die Beurteilung des Pflegebedarfs. Mit Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist der Zeitaufwand nicht mehr ausschlaggebend.

Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Antragstellung

Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 2 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.

Schritt 1: Formloser Antrag

Sowohl der Erstantrag auf Zuweisung eine Pflegegrades als auch der Antrag auf Höherstufung ist formlos bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert.

Schritt 2: Gutachten

Die Versicherung wird auf den Antrag reagieren, indem sie einen Vor-Ort-Termin anberaumt. Dabei macht sich ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der MEDICPROOF GmbH (bei privat Versicherten) ein exaktes Bild über den individuellen Pflegebedarf des Antragstellers. In sechs Modulen / Bereichen mit jeweils bis zu 16 Kriterien werden Punkte vergeben. Gemäß einer komplexen Gewichtung der Module wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die letztlich über den Pflegegrad entscheidet.

Schritt 3: Bescheid

Für Pflegegrad 2 müssen 27 - <47,5 Punkte im Gutachten erreicht werden. Das entspricht einer “erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Die Entscheidung, ob Pflegegrad 2 (oder ein anderer Pflegerad) zugeteilt wird, trifft nicht der Gutachter, sondern die Krankenkasse. Gegen die Entscheidung kann man binnen vier Wochen Widerspruch einlegen.

Leistungen in Pflegegrad 2

Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 2 kennen.

Art Anspruch (ja / nein) Leistungsumfang
Pflegegeld ja 316 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen ja 724 Euro pro Monat
Tages- und Nachtpflege ja 689 Euro pro Monat
Kurzzeitpflege ja 1.774 Euro pro Jahr
Verhinderungspflege ja 1.612 Euro pro Jahr
Vollstationäre Pflege ja 770 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen ja 125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ja 40 Euro pro Monat
Hausnotruf ja 25,50 Euro pro Monat
Wohnraumanpassung ja einmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss ja 214 Euro pro Monat