Inhalt
Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 1
Übersicht PG 3
Wird im “Neuen Begutachtungsassessment” des MDK bzw. der MEDICPROOF GmbH eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” festgestellt (das entspricht 47,5 - <70 Punkten), so wird der / die Betroffene von der Pflegekasse sehr wahrscheinlich in Pflegegrad 3 eingestuft werden.
Der Pflegegrad 3 wird zugeteilt, wenn im vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. der MEDICPROOF GmbH durchgeführten Gutachten eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” festgestellt wird. Das entspricht 47,5 - <70 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Die Pflegegeldhöhe in Pflegegrad 3 beträgt 545 Euro monatlich. Pflegesachleistungen (z. B. die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst) werden mit 1.298 Euro pro Monat bezuschusst. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege stehen jeweils Budgets in Höhe von 1.774 Euro und 1.612 pro Jahr zur Verfügung. An einer vollstationären Pflege beteiligt sich die Pflegekasse in Pflegegrad 3 mit 1.262 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag (125 Euro pro Monat), der Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (40 Euro / Monat), die Hausnotruf-Kostenübernahme (25,50 Euro monatlich) sowie der Wohngruppenzuschuss (214 Euro / Monat) ist in allen Pflegegraden identisch. Gleiches gilt für den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von einmalig 4.000 Euro / Person (max. 16.000 Euro / Haushalt).
Wer vor der Pflegereform 2017 in Pflegestufe 2 eingestuft war, hat automatisch Pflegegrad 3 erteilt bekommen. Das gilt auch für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. bei Demenz) und früherer Pflegestufe 1.
Seit der Pflegereform 2017 spielt der konkrete Zeitaufwand für die Pflege keine Rolle mehr bei der Einstufung in einen der fünf neuen Pflegegrade.
Ja. Werden neben Pflegegeld auch Pflegesachleistungen beansprucht, verringert sich das ausgezahlte Pflegegeld um den Prozentsatz der aufgewendeten Pflegesachleistungen - und andersherum.
Die 125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat können genutzt werden, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu beschäftigen. Auch das Pflegegeld (bei privater Pflege durch Angehörige) dient der Finanzierung entsprechender Dienstleistungen. Lassen sich betroffene durch einen zertifizierten Pflegedienst unterstützen, so werden die Kosten über die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet.
Die Kosten für einen Heimplatz liegen im Schnitt bei 2.700 bis 3.000 Euro pro Monat. Versicherte mit Pflegegrad 3 erhalten Leistungen für die vollstationäre Pflege in Höhe von 1.262 Euro pro Monat. Daher beträgt der Eigenanteil für die Pflegeheimkosten mit Pflegegrad 3 rund 1.500 Euro. Informieren Sie sich vorab über sämtliche Wohn- und Pflegeformen.
Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Antragstellung
Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 3 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.
Schritt 1: Formloser Antrag
Ein Erstantrag oder Antrag auf Höherstufung kann formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird die Pflegekasse ein Formular versenden, welches ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
Schritt 2: Gutachten
Nach Eingang des unterschriebenen Formulars wird die Pflegeversicherung ein Gutachten in Auftrag geben. Diese wird bei einem Vor-Ort-Termin vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. bei privat Versicherten von der MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In sechs verschiedenen Modulen mit je bis zu 16 Kriterien wird sich der Gutachter ein genaues Bild über die Selbstständigkeit des Antragsteller machen.
Schritt 3: Bescheid
In jedem Modul werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus einer speziellen Gewichtung der einzelnen Module. Für Pflegegrad 3 sind 47,5 - <70 Punkte notwendig. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugeteilt wird, trifft die Pflegeversicherung.
Leistungen in Pflegegrad 3
Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 3 kennen.
Art | Anspruch (ja / nein) | Leistungsumfang |
Pflegegeld | ja | 545 Euro pro Monat |
Pflegesachleistungen | ja | 1.363 Euro pro Monat |
Tages- und Nachtpflege | ja | 1.298 Euro pro Monat |
Kurzzeitpflege | ja | 1.774 Euro pro Jahr |
Verhinderungspflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
Vollstationäre Pflege | ja | 1.262 Euro pro Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | ja | 125 Euro pro Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | ja | 40 Euro pro Monat |
Hausnotruf | ja | 25,50 Euro pro Monat |
Wohnraumanpassung | ja | einmalig 4.000 Euro |
Wohngruppenzuschuss | ja | 214 Euro pro Monat |