Inhalt
Übersicht / Vor-/Nachteile
WG-Formen
Betreutes Wohnen
Selbst gegründete WG
Wie gründet man eine Senioren WG?
Hauptmieter
Einzelmieter
Kosten
Finanzierung
Einsamkeit vorbeugen & Kosten poolen
Rund 3.000 Euro pro Monat insgesamt, bei einem Eigenanteil von durchschnittlich 1.891,00 Euro: So viel muss man in Deutschland für einen Platz im Pflegeheim bezahlen. Der hohe Eigenanteil kommt dadurch zustande, dass die sog. ambulanten Sachleistungen der Pflegekasse selbst in hohen Pflegegraden nur einen Teil der Kosten decken können. Besonders prekär und teuer wird es, wenn der Pflegebedarf eigentlich recht niedrig ist (= geringe Kostenübernahme), die Eigenständigkeit jedoch eingeschränkt (unpassender Wohnraum). Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen zum Alten- und Pflegeheim.
Gemeinschaft, geteilte Kosten und Barrierefreiheit: Die Senioren-WG (betreutes Wohnen oder eigenständig organisiert) ist eine der beliebtesten Alternativen zum Pflege- bzw. Altenheim.
Vorteile:
- verringerte Mietkosten
- Anrecht auf Wohngruppenzuschuss
- Pooling der Pflegekosten
- Gemeinschaft statt Einsamkeit
- Entlastung für Angehörige
Nachteile:
- weniger Privatsphäre
- Konfliktpotential
- unterschiedlicher Pflegebedarf
- psychische Belastung durch Tod / Krankheit
Eigenständigkeit bewahren und Kosten niedrig halten
Es gibt zwei große Wünsche von Betroffenen - also Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörigen: Die Eigenständigkeit solange es eben geht bewahren und die Kosten für eine ambulante oder aber stationäre Pflege so niedrig wie möglich halten. Kaum einer hat schließlich ein Interesse daran, dass das Haus zur Finanzierung der Pflege eingesetzt werden muss und / oder die Nachkommen zur Kasse gebeten werden.
WG-Formen im Alter: Senioren “unter einer Decke”
Wer so lange wie möglich zu Hause bleiben will, der sollte - falls notwendig - in barrierefreie Umbauten investieren. Selbst wenn ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr alles alleine geht, ermöglicht barrierefreies Wohnen, fremde Hilfe auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Kosten niedrig zu halten. Allerdings ist auch Einsamkeit ein Thema. Eine gute Möglichlichkeit, viele verschiedene Probleme des Alters unter einem Hut zusammenzufassen und gemeinsam zu eliminieren ist eine Wohngemeinschaft für Senioren.
Statt zu verschiedenen Personen, muss der ambulante Pflegedienst nur zu einem “Haushalt” kommen. Auch die Kosten für eine Rundum-Betreuung können aufgeteilt werden. Dementsprechend wird weniger Pflegegeld pro Person benötigt. Und mehr noch: Selbst bei barrierefreien Umbauten kann man in einer Senioren-WG gemeinsame Sache machen.
Betreutes Wohnen in Einrichtung
Variante 2 ist eine von einem speziellen Anbieter ins Leben gerufene WG für Senioren. Häufig bieten ambulante Pflegedienste solche WGs an, um eine Win-win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen. Wie die WG im Hintergrund organisiert ist, regelt ein gekoppeltes Vertragsverhältnis aus Mietvertrag und Vereinbarung über den Umfang der Pflegedienstleistungen.
Selbst gegründete Wohngemeinschaft für Senioren
Die eine Form der Senioren WG wird eigenverantwortlich gegründet und selbstbestimmt “betrieben”. Sämtliche Pflegedienstleistungen ambulanter Pflegedienste, hauswirtschaftliche Hilfen Pflegehilfsmittel sowie Mobilitätshilfen und andere barrierefreie Maßnahmen werden für die Gemeinschaft beantragt.
Wie gründet oder findet man eine Senioren WG?
Unabhängig davon für welche Form der Senioren WG man sich interessiert, findet man entsprechende Angebote im Internet. Im Bereich der extern verwalteten WGs sind außerdem lokale Pflegedienste kompetente Ansprechpartner. Auch die Pflegestützpunkte dienen Interessenten als Anlaufstelle.
Durch eine oder mehrere Privatperson(en) gegründete Senioren WGs unterscheiden sich grundlegend nicht von Wohngemeinschaften wie man sie in jüngeren Jahren (z. B. während des Studiums) kennt. Es gibt folgende Optionen:
Ein Hauptmieter
Eine Person schließt einen Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer und vermietet den restlichen Wohnraum an die weiteren Personen (nicht empfohlen und bei Senioren WGs unüblich).
Mehrere Einzelmieter
lle Bewohner schließen einzelne Mietverträge mit dem Eigentümer der Wohnung ab. Die gemeinschaftlich genutzten Flächen werden an die Senioren-Gruppe vermietet - die Kosten gleichwertig aufgeteilt (empfohlene, weil transparente Variante).
Wenn man als Auftraggebergemeinschaft auftreten möchte, kann die Gründung eines Vereins (e.V.), einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für eine Senioren WG / Pflege WG sinnvoll sein.
Senioren WG: die Kosten
Zuerst einmal müssen wie bei jeder anderen Wohnform Miete und Nebenkosten (Heizkosten, Stromkosten etc.) beglichen werden. Hinzu kommen optionale Kosten für Pflegedienstleistungen. Diese können gemeinschaftlich genutzt werden. Die Kosten für den Einzelnen minimieren sich dadurch.
Auf einen Blick:
- Kaltmiete
- Nebenkosten plus Strom
- Pflegedienstleistungen
- Haushaltshilfen
- Einrichtungskosten
- Kosten für Wohnraumanpassung
TIPP: Wohngruppenzuschlag nutzen!
Senioren, die Pflegesachleistungen oder Entlastungsleistungen beziehen und in einer WG mit anderen Pflegebedürftigen wohnen (Pflege WG) haben Anspruch auf 214 Euro Wohngruppenzuschlag pro Monat!
Zudem wird ein einmaliger Einrichtungszuschuss von 2.500 Euro pro Person und maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe gewährt. Zur Wohnraumanpassung steht auch der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro / Person, maximal 16.000 Euro / Haushalt) bereit.
Beispielrechnung
Kaltmiete | 800 Euro |
Nebenkosten | 300 Euro |
Strom | 100 Euro |
Pflegedienst | 2.200 Euro |
Gesamtkosten | 3.400 Euro |
Eigenanteil (bei 3 Personen) | 1.133 Euro |
Der verbleibende Eigenanteil kann über die Pflegesachleistung, das Pflegegeld oder eine entspreche Kombinationsleistung der Pflegeversicherung gedeckt werden. Wie hoch die Leistungen im Einzelfall ausfallen, hängt vom jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5) ab.
Finanzierung
Einmalige und monatliche Leistungen zur Finanzierung der individuellen und gemeinschaftlichen Kosten in einer Senioren Wohngemeinschaft:
Pflegegrad | Sachleistungen / Monat | Pflegegeld / Monat | Wohngruppenzuschuss / Monat | Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig) | Einrichtungszuschuss (einmalig) |
PG 1 | 214 € | 4.000 € | 2.500 € | ||
PG 2 | 724 € | 316 € | 214 € | 4.000 € | 2.500 € |
PG 3 | 1.363 € | 545 € | 214 € | 4.000 € | 2.500 € |
PG 4 | 1.693 € | 728 € | 214 € | 4.000 € | 2.500 € |
PG 5 | 2.095 € | 901 € | 214 € | 4.000 € | 2.500 € |
Zusätzliche Leistungen für alle Pflegegrade
Tages- und Nachtpflege | 689 € / Monat |
Kurzzeitpflege | 1.612 € / Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 € / Jahr |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € / Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 € / Monat |
Hausnotruf | 23 € / Monat |