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Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 5
Übersicht PG 5
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und entspricht einer “schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung”. Im “Neuen Begutachtungsassessment” des MDK bzw. der MEDICPROOF GmbH muss dazu ein Gesamtwert zwischen 90 und 100 Punkten erreicht werden.
Pflegegrad 5: Voraussetzungen und Antragstellung
Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 5 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.
Schritt 1: Formloser Antrag
Sowohl der Erstantrag als auch ein Antrag auf Höherstufung können formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Die Versicherung wird daraufhin ein Formular versenden, das der/die Antragsteller/in unterschrieben zurückschicken muss.
Schritt 2: Gutachten
Nach Eingang des unterschriebenen Formulars wird die Pflegeversicherung ein Gutachten in Auftrag geben. Dieses wird bei einem Vor-Ort-Termin (zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung) vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) durchgeführt. Bei privat Versicherten ist die MEDICPROOF GmbH zuständig. In sechs verschiedenen Modulen mit je bis zu 16 Kriterien wird sich der Gutachter ein genaues Bild über die Selbstständigkeit des Antragstellers machen.
Schritt 3: Bescheid
In jedem Modul werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus einer speziellen Gewichtung der einzelnen Module. Für Pflegegrad 5 sind 90 – 100 Punkte notwendig. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugeteilt wird, trifft die Pflegeversicherung.
Leistungen in Pflegegrad 5
Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 5 kennen.
| Art | Anspruch (ja / nein) | Leistungsumfang |
| Pflegegeld | ja | 901 Euro pro Monat |
| Pflegesachleistungen | ja | 2.095 Euro pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege | ja | 1.995 Euro pro Monat |
| Kurzzeitpflege | ja | 1.774 Euro pro Jahr |
| Verhinderungspflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
| Vollstationäre Pflege | ja | 2.005 Euro pro Monat |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | ja | 125 Euro pro Monat |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | ja | 40 Euro pro Monat |
| Hausnotruf | ja | 25,50 Euro pro Monat |
| Wohnraumanpassung | ja | einmalig 4.000 Euro |
| Wohngruppenzuschuss | ja | 214 Euro pro Monat |
