Pflegegrad 4

Kriterien, Antrag & Leistungen

Inhalt

Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 4

Übersicht PG 4

Wird im “Neuen Begutachtungsassessment” des MDK bzw. der MEDICPROOF GmbH eine “schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” festgestellt (das entspricht 70 – <90 Punkten), so wird der / die Betroffene von der Pflegekasse sehr wahrscheinlich in Pflegegrad 4 eingestuft werden.

Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Antragstellung

Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 1 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.

Schritt 1: Formloser Antrag

Der erste Schritt in Richtung Pflegegrad 1 ist der Antrag auf Begutachtung bei der zuständigen Pflegeversicherung. Diese ist der Krankenkasse angegliedert -. die Anschrift ist also identisch. Der Antrag kann formlos - schriftlich oder telefonisch - gestellt werden.

Schritt 2: Gutachten

In einem zweiten Schritt wird die Versicherung ein Gutachten (Vor-Ort-Termin) anordnen. Dieses wird bei den gesetzlichen Kassen vom Medizinischen Dienst (MDK) und bei den privaten Versicherern durch die MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In insgesamt 6 Modulen mit jeweils bis zu 16 Kriterien vergibt der Gutachter Punkte. Aus Basis der Gesamtpunktzahl wird dann eine Empfehlung an die Pflegeversicherung ausgesprochen. Diese entscheidet letztlich darüber, ob und wenn welcher Pflegegrad zugeteilt wird.

Schritt 3: Bescheid

Für Pflegegrad 1 sind 12,5 – < 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) notwendig. Liegt die Punktzahl darunter, wird kein Pflegegrad empfohlen. Liegt die Punktzahl darüber, ist dementsprechend die Zuteilung von Pflegegrad 2 wahrscheinlich.

Leistungen in Pflegegrad 4

Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 4 kennen.

Art Anspruch (ja / nein) Leistungsumfang
Pflegegeld ja 728 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen ja 1.693 Euro pro Monat
Tages- und Nachtpflege ja 1.612 Euro pro Monat
Kurzzeitpflege ja 1.774 Euro pro Jahr
Verhinderungspflege ja 1.612 Euro pro Jahr
Vollstationäre Pflege ja 1.775 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen ja 125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ja 40 Euro pro Monat
Hausnotruf ja 25,50 Euro pro Monat
Wohnraumanpassung ja einmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss ja 214 Euro pro Monat