Inhalt
Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 1
Übersicht PG 3
Wird im “Neuen Begutachtungsassessment” des MDK bzw. der MEDICPROOF GmbH eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” festgestellt (das entspricht 47,5 - <70 Punkten), so wird der / die Betroffene von der Pflegekasse sehr wahrscheinlich in Pflegegrad 3 eingestuft werden.
Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Antragstellung
Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 3 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.
Schritt 1: Formloser Antrag
Ein Erstantrag oder Antrag auf Höherstufung kann formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird die Pflegekasse ein Formular versenden, welches ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
Schritt 2: Gutachten
Nach Eingang des unterschriebenen Formulars wird die Pflegeversicherung ein Gutachten in Auftrag geben. Diese wird bei einem Vor-Ort-Termin vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. bei privat Versicherten von der MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In sechs verschiedenen Modulen mit je bis zu 16 Kriterien wird sich der Gutachter ein genaues Bild über die Selbstständigkeit des Antragsteller machen.
Schritt 3: Bescheid
In jedem Modul werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus einer speziellen Gewichtung der einzelnen Module. Für Pflegegrad 3 sind 47,5 - <70 Punkte notwendig. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugeteilt wird, trifft die Pflegeversicherung.
Leistungen in Pflegegrad 3
Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 3 kennen.
| Art | Anspruch (ja / nein) | Leistungsumfang |
| Pflegegeld | ja | 545 Euro pro Monat |
| Pflegesachleistungen | ja | 1.363 Euro pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege | ja | 1.298 Euro pro Monat |
| Kurzzeitpflege | ja | 1.774 Euro pro Jahr |
| Verhinderungspflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
| Vollstationäre Pflege | ja | 1.262 Euro pro Monat |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | ja | 125 Euro pro Monat |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | ja | 40 Euro pro Monat |
| Hausnotruf | ja | 25,50 Euro pro Monat |
| Wohnraumanpassung | ja | einmalig 4.000 Euro |
| Wohngruppenzuschuss | ja | 214 Euro pro Monat |
