Pflegegeld

Voraussetzungen - Antrag - Höhe

Inhalt

Übersicht
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld und Pflegedienst
Antrag stellen
Höhe des Pflegegelds
Auszahlungstermine
FAQ

Pflegegeld für private Pflegelösungen

Wer sich gegen eine stationäre und stattdessen für eine häusliche Pflegeform durch nicht-professionelle Personen (z. B. Freunde, Angehörige) entscheidet und mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist, bekommt monatlich ein sog. Pflegegeld ausgezahlt. Bei uns erfahren Sie, wie hoch das Pflegegeld ausfällt, wie Sie dieses beantragen und welche Alternativen und Kombinationsmöglichkeiten es gibt.

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese kann monatlich ab Pflegegrad 2 ausgezahlt werden, wenn die Pflege nicht stationär, sondern ambulant (durch Angehörige) erfolgt. Das Pflegegeld dient primär der Selbstfinanzierung - z. B. von haushaltsnahen Dienstleistungen.

Eine Pflicht, das Pflegegeld an pflegende Angehörige weiterzugeben besteht nicht. In § 37 SGB XI wird das Pflegegeld als „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ definiert. Angehörige haben jedoch gegebenenfalls Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Pflegegeld und ambulanter Pflegedienst gemeinsam?

Wird seitens der/der Pflegebedürftigen die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes beansprucht, wird dieser seine Kosten über die sog. ambulanten Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen beansprucht werden. Hier spricht man dann von einer sog. Kombinationsleistung (anteilig Pflegegeld und ambulante Sachleistung).

Tipp: Entlastungsbetrag beanspruchen

Schon ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch einen einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro. Genutzt werden kann dieser für die Entlastung eines pflegenden Angehörigen (oder Bekannten) sowie zur Förderung der Selbstständigkeit des Empfängers. Der Betrag muss nicht monatlich abgerufen, sondern kann prinzipiell von Januar bis November angespart werden.

Pflegegeld: Antrag stellen - so geht's

Das Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Es muss formlos (z. B. via Fax, Brief oder per Telefon) bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt werden. Die Pflegekasse wird daraufhin alle notwendigen Unterlagen versenden. Diese sind vom Antragsteller auszufüllen und an die Pflegekasse zurückzusenden.

Der Ablauf:

  1. formlosen Antrag stellen
  2. Warten, bis Dokumente eingehen
  3. Unterlagen ausfüllen
  4. Bescheid der Pflegekasse abwarten

Pflegegeld und Sachleistung je Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Sachleistung / Monat Entlastungsbetrag / Monat
1 - - 125 Euro
2 316 Euro 689 Euro 125 Euro
3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro
4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro
5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro

Termine: Auszahlung zum ersten Werktag des Monats

Für gewöhnlich überweisen die gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen das Pflegegeld zum ersten Werktag des Monats auf das angegebene Konto des Antragstellers. Sollte der Antrag in einem laufenden Monat gestellt und / oder gewährt werden, wird der zurückliegende Monat anteilig ab dem Tag der Antragstellung im Vormonat zugrunde gelegt und das Pflegegeld nachgezahlt

Wichtig: regelmäßige Beratung als Pflicht

Alles Pflegegeldempfänger sind gemäß § 37.6 SGB XI dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche durch Fachpersonal in Anspruch zu nehmen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, können die Pflegekassen das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen. Ziel der Beratung ist die umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen sowie die fachliche Unterstützung pflegender Angehöriger.

In denen Pflegegraden 2 und 3 ist 1 Beratungsgespräch pro Halbjahr vorgeschrieben. Die Pflegegrade 4 und 5 erfordern 1 Beratungsgespräch pro Quartal. 

Pflege in Deutschland

IPP: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Schon ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch einen einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro. Genutzt werden kann dieser für die Entlastung eines pflegenden Angehörigen (oder Bekannten) sowie zur Förderung der Selbstständigkeit des Empfängers. Der Betrag muss nicht monatlich abgerufen, sondern kann prinzipiell von Januar bis November angespart werden.

FAQ - Antworten auf häufige Fragen