Pflegegrad 2

Kriterien, Antrag & Leistungen

Inhalt

Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 2

Übersicht PG 2

Der Pflegegrad 2 entspricht einer “erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Diese ist nachgewiesen, wenn im Neuen Begutachtungsassessment, kurz NBA, (MDK- bzw. MEDICPROOF-Gutachten) 27 - <47,5 Punkte erreicht werden.

Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Antragstellung

Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 2 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.

Schritt 1: Formloser Antrag

Sowohl der Erstantrag auf Zuweisung eine Pflegegrades als auch der Antrag auf Höherstufung ist formlos bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert.

Schritt 2: Gutachten

Die Versicherung wird auf den Antrag reagieren, indem sie einen Vor-Ort-Termin anberaumt. Dabei macht sich ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der MEDICPROOF GmbH (bei privat Versicherten) ein exaktes Bild über den individuellen Pflegebedarf des Antragstellers. In sechs Modulen / Bereichen mit jeweils bis zu 16 Kriterien werden Punkte vergeben. Gemäß einer komplexen Gewichtung der Module wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die letztlich über den Pflegegrad entscheidet.

Schritt 3: Bescheid

Für Pflegegrad 2 müssen 27 - <47,5 Punkte im Gutachten erreicht werden. Das entspricht einer “erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Die Entscheidung, ob Pflegegrad 2 (oder ein anderer Pflegerad) zugeteilt wird, trifft nicht der Gutachter, sondern die Krankenkasse. Gegen die Entscheidung kann man binnen vier Wochen Widerspruch einlegen.

Leistungen in Pflegegrad 2

Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 2 kennen.

Art Anspruch (ja / nein) Leistungsumfang
Pflegegeld ja 316 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen ja 724 Euro pro Monat
Tages- und Nachtpflege ja 689 Euro pro Monat
Kurzzeitpflege ja 1.774 Euro pro Jahr
Verhinderungspflege ja 1.612 Euro pro Jahr
Vollstationäre Pflege ja 770 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen ja 125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ja 40 Euro pro Monat
Hausnotruf ja 25,50 Euro pro Monat
Wohnraumanpassung ja einmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss ja 214 Euro pro Monat