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Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 2
Übersicht PG 2
Der Pflegegrad 2 entspricht einer “erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Diese ist nachgewiesen, wenn im Neuen Begutachtungsassessment, kurz NBA, (MDK- bzw. MEDICPROOF-Gutachten) 27 - <47,5 Punkte erreicht werden.
Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Antragstellung
Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 2 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.
Schritt 1: Formloser Antrag
Sowohl der Erstantrag auf Zuweisung eine Pflegegrades als auch der Antrag auf Höherstufung ist formlos bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert.
Schritt 2: Gutachten
Die Versicherung wird auf den Antrag reagieren, indem sie einen Vor-Ort-Termin anberaumt. Dabei macht sich ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der MEDICPROOF GmbH (bei privat Versicherten) ein exaktes Bild über den individuellen Pflegebedarf des Antragstellers. In sechs Modulen / Bereichen mit jeweils bis zu 16 Kriterien werden Punkte vergeben. Gemäß einer komplexen Gewichtung der Module wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die letztlich über den Pflegegrad entscheidet.
Schritt 3: Bescheid
Für Pflegegrad 2 müssen 27 - <47,5 Punkte im Gutachten erreicht werden. Das entspricht einer “erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Die Entscheidung, ob Pflegegrad 2 (oder ein anderer Pflegerad) zugeteilt wird, trifft nicht der Gutachter, sondern die Krankenkasse. Gegen die Entscheidung kann man binnen vier Wochen Widerspruch einlegen.
Leistungen in Pflegegrad 2
Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 2 kennen.
| Art | Anspruch (ja / nein) | Leistungsumfang |
| Pflegegeld | ja | 316 Euro pro Monat |
| Pflegesachleistungen | ja | 724 Euro pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege | ja | 689 Euro pro Monat |
| Kurzzeitpflege | ja | 1.774 Euro pro Jahr |
| Verhinderungspflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
| Vollstationäre Pflege | ja | 770 Euro pro Monat |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | ja | 125 Euro pro Monat |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | ja | 40 Euro pro Monat |
| Hausnotruf | ja | 25,50 Euro pro Monat |
| Wohnraumanpassung | ja | einmalig 4.000 Euro |
| Wohngruppenzuschuss | ja | 214 Euro pro Monat |
