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Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 1
Übersicht PG 1
Pflegegrad 1 ist der niedrigste der 5 (neuen) Pflegegrade. Pflegegrad 1 wird zugeteilt, wenn im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der MEDICPROOF GmbH eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachgewiesen wird. Das entspricht einer Punktzahl zwischen 12,5 und < 27 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Antragstellung
Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 1 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.
Schritt 1: Formloser Antrag
Der erste Schritt in Richtung Pflegegrad 1 ist der Antrag auf Begutachtung bei der zuständigen Pflegeversicherung. Diese ist der Krankenkasse angegliedert -. die Anschrift ist also identisch. Der Antrag kann formlos - schriftlich oder telefonisch - gestellt werden.
Schritt 2: Gutachten
In einem zweiten Schritt wird die Versicherung ein Gutachten (Vor-Ort-Termin) anordnen. Dieses wird bei den gesetzlichen Kassen vom Medizinischen Dienst (MDK) und bei den privaten Versicherern durch die MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In insgesamt 6 Modulen mit jeweils bis zu 16 Kriterien vergibt der Gutachter Punkte. Aus Basis der Gesamtpunktzahl wird dann eine Empfehlung an die Pflegeversicherung ausgesprochen. Diese entscheidet letztlich darüber, ob und wenn welcher Pflegegrad zugeteilt wird.
Schritt 3: Bescheid
Für Pflegegrad 1 sind 12,5 – < 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) notwendig. Liegt die Punktzahl darunter, wird kein Pflegegrad empfohlen. Liegt die Punktzahl darüber, ist dementsprechend die Zuteilung von Pflegegrad 2 wahrscheinlich.
Leistungen in Pflegegrad 1
Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 1 kennen.
| Art | Anspruch (ja / nein) | Leistungsumfang |
| Pflegegeld | nein | - |
| Pflegesachleistungen | nein | - |
| Tages- und Nachtpflege | nein | - |
| Kurzzeitpflege | nein | - |
| Verhinderungspflege | nein | - |
| Vollstationäre Pflege | nein | - |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | ja | 125 Euro pro Monat |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | ja | 40 Euro pro Monat |
| Hausnotruf | ja | 23 Euro pro Monat |
| Wohnraumanpassung | ja | einmalig 4.000 Euro |
| Wohngruppenzuschuss | ja | 214 Euro pro Monat |
