Pflegegrad 1

Kriterien, Antrag & Leistungen

Inhalt

Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 1

Übersicht PG 1

Pflegegrad 1 ist der niedrigste der 5 (neuen) Pflegegrade. Pflegegrad 1 wird zugeteilt, wenn im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der MEDICPROOF GmbH  eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachgewiesen wird. Das entspricht einer Punktzahl zwischen 12,5 und < 27 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

In Pflegegrad 1 stehen Betroffenen 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich zu. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden 40 Euro pro Monat gezahlt. 23 Euro Euro monatlich können zusätzlich für einen Hausnotruf genutzt werden. Auch ein Wohngruppenzuschuss von 214 Euro steht Personen mit Pflegegrad 1 zu. Ferner kann einmalig ein Zuschuss für sog. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von 4.000 Euro beantragt werden. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Geld für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege wird in Pflegegrad 1 NICHT gezahlt.

Eine spezielle Krankheit an sich ist für die Einstufung in einen Pflegegrad nicht relevant. Vielmehr kommt es auf die Auswirkungen einer Erkrankung an. Der individuelle Pflegebedarf wird auf Basis eines Gutachtens ermittelt. In insgesamt sechs Modulen werden dazu Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl führt letztlich zur Einstufung in einen Pflegegrad. Für Pflegegrad 1 ist eine Punktzahl von 12,5 - <27 Punkte notwendig.

Eine direkte Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten für eine Haushaltshilfe ist nicht vorgesehen. Allerdings können Personen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für eine Haushaltshilfe nutzen.

Der Pflegegrad 1 ist komplett neu und für Personen gedacht, die vor Einführung der Pflegegrade keine Unterstützung von der Pflegekasse erhalten haben. Die frühere Pflegestufe 0 wurde in den Pflegegrad 2 übergeleitet.

Wird der Pflegegrad-Antrag abgelehnt, können Betroffene binnen vier Wochen formlos Widerspruch gegen den Entscheid der Pflegeversicherung einlegen. Nachdem der Widerspruch schriftlich an die Versicherung geschickt wurde, bleiben weitere vier Wochen, um eine Erklärung nachzuliefern, wieso man die Ablehnung des Pflegegrad für falsch hält. Diese Erklärung ist an den MDK bzw. die MEDICPROOF GmbH zu senden.

Ja, die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem Betrag von 23 Euro pro Monat an den Kosten für einen Hausnotruf. Die 23 Euro entsprechen dem Basistarif des DRK. Die Hausnotruf-Kosten bei den Johannitern oder den Maltesern können davon abweichen.

In Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegeversicherung NICHT an den Kosten für Kurzzeitpflege und / oder Verhinderungspflege.  Ab Pflegegrad 2 stehen Betroffenen bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Verhinderungspflege zu. Auch für die stationäre Kurzzeitpflege gibt es ein Budget von 1.612 Euro jährlich.

Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Antragstellung

Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 1 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.

Schritt 1: Formloser Antrag

Der erste Schritt in Richtung Pflegegrad 1 ist der Antrag auf Begutachtung bei der zuständigen Pflegeversicherung. Diese ist der Krankenkasse angegliedert -. die Anschrift ist also identisch. Der Antrag kann formlos - schriftlich oder telefonisch - gestellt werden.

Schritt 2: Gutachten

In einem zweiten Schritt wird die Versicherung ein Gutachten (Vor-Ort-Termin) anordnen. Dieses wird bei den gesetzlichen Kassen vom Medizinischen Dienst (MDK) und bei den privaten Versicherern durch die MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In insgesamt 6 Modulen mit jeweils bis zu 16 Kriterien vergibt der Gutachter Punkte. Aus Basis der Gesamtpunktzahl wird dann eine Empfehlung an die Pflegeversicherung ausgesprochen. Diese entscheidet letztlich darüber, ob und wenn welcher Pflegegrad zugeteilt wird.

Schritt 3: Bescheid

Für Pflegegrad 1 sind 12,5 – < 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) notwendig. Liegt die Punktzahl darunter, wird kein Pflegegrad empfohlen. Liegt die Punktzahl darüber, ist dementsprechend die Zuteilung von Pflegegrad 2 wahrscheinlich.

Leistungen in Pflegegrad 1

Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 1 kennen.

Art Anspruch (ja / nein) Leistungsumfang
Pflegegeld nein -
Pflegesachleistungen nein -
Tages- und Nachtpflege nein -
Kurzzeitpflege nein -
Verhinderungspflege nein -
Vollstationäre Pflege nein -
Betreuungs- und Entlastungsleistungen ja 125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ja 40 Euro pro Monat
Hausnotruf ja 23 Euro pro Monat
Wohnraumanpassung ja einmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss ja 214 Euro pro Monat