Pflegegrad 1

Kriterien, Antrag & Leistungen

Inhalt

Übersicht und FAQ
Voraussetzungen / Antrag
Leistungsübersicht für Pflegegrad 1

Übersicht PG 1

Pflegegrad 1 ist der niedrigste der 5 (neuen) Pflegegrade. Pflegegrad 1 wird zugeteilt, wenn im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der MEDICPROOF GmbH  eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachgewiesen wird. Das entspricht einer Punktzahl zwischen 12,5 und < 27 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Antragstellung

Erfahren Sie hier, welche ambulanten Sachleistungen und stationären Leistungen Sie in Pflegegrad 1 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.

Schritt 1: Formloser Antrag

Der erste Schritt in Richtung Pflegegrad 1 ist der Antrag auf Begutachtung bei der zuständigen Pflegeversicherung. Diese ist der Krankenkasse angegliedert -. die Anschrift ist also identisch. Der Antrag kann formlos - schriftlich oder telefonisch - gestellt werden.

Schritt 2: Gutachten

In einem zweiten Schritt wird die Versicherung ein Gutachten (Vor-Ort-Termin) anordnen. Dieses wird bei den gesetzlichen Kassen vom Medizinischen Dienst (MDK) und bei den privaten Versicherern durch die MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In insgesamt 6 Modulen mit jeweils bis zu 16 Kriterien vergibt der Gutachter Punkte. Aus Basis der Gesamtpunktzahl wird dann eine Empfehlung an die Pflegeversicherung ausgesprochen. Diese entscheidet letztlich darüber, ob und wenn welcher Pflegegrad zugeteilt wird.

Schritt 3: Bescheid

Für Pflegegrad 1 sind 12,5 – < 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) notwendig. Liegt die Punktzahl darunter, wird kein Pflegegrad empfohlen. Liegt die Punktzahl darüber, ist dementsprechend die Zuteilung von Pflegegrad 2 wahrscheinlich.

Leistungen in Pflegegrad 1

Lernen Sie die Leistungen der Pflegekasse in Pflegegrad 1 kennen.

Art Anspruch (ja / nein) Leistungsumfang
Pflegegeld nein -
Pflegesachleistungen nein -
Tages- und Nachtpflege nein -
Kurzzeitpflege nein -
Verhinderungspflege nein -
Vollstationäre Pflege nein -
Betreuungs- und Entlastungsleistungen ja 125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ja 40 Euro pro Monat
Hausnotruf ja 23 Euro pro Monat
Wohnraumanpassung ja einmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss ja 214 Euro pro Monat